Unsere Schule braucht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Kindern, Lehrkräften, Erzieherinnen, Lehrbeauftragten und den Eltern. Deshalb vereinbaren die Schulkonferenz und der Elternbeirat, zusammen mit der Gesamtlehrerkonferenz der Schulleitung und dem Betreuungsteam sich an folgende Vereinbarungen zu halten.
Um den Lernerfolg der Kinder und die Lernatmosphäre zu unterstützen erwarten wir, dass die Eltern
ihre Kinder veranlassen, die Schule regelmäßig zu besuchen und sie mit den notwendigen Schulmaterialien auszustatten,
ihre Kinder anhalten, ihre Aufgaben sorgfältig zu machen,
Interesse am Lernfortschritt ihrer Kinder zeigen,
die Grundbedürfnisse ihrer Kinder (ausreichend Schlaf, Nahrung, Kleidung, Hygiene …) sicherstellen,
regelmäßig an Klassenpflegschaftsabenden und Sprechstunden teilnehmen und sich an Schulgremien und Schulfesten beteiligen,
Sorge tragen für das Benehmen ihrer Kinder in der Schule und auf dem Schulweg,
aus Sicherheits- und Erziehungsgründen ihre Kinder vor dem Schulhaus entlassen und abholen
und Vorbild für die Kinder sind.
Von ihnen wird erwartet, dass sie:
die vorgeschriebenen Lerninhalte vermitteln und angemessen überprüfen
durch vielfältige Methoden und anschauliche Materialien Freude am Lernen wecken,
die Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft vermitteln (Höflichkeit, Respekt, Wertschätzung)
unterschiedliche familiäre Verhältnisse und unterschiedliche Nationalitäten im Schulalltag einbinden,
die Schülerinnen und Schüler als Einzelperson und in der Gruppe wahrnehmen und fördern
auf das Wohlergehen jedes Schülers und jeder Schülerin achten,
den Kontakt zum Elternhaus pflegen,
sich zur fachlichen und methodischen Fortbildung verpflichtet fühlen.
im Krankheitsfall muss die Schule am 1. Fehltag schriftlich oder telefonisch benachrichtigt werden.
Befreiung vom Unterricht oder Schulveranstaltungen kann nur in besonders begründeten Fällen auf rechtzeitigen Antrag genehmigt werden. Diese Genehmigung kann der Klassenlehrer bei zwei auseinanderfolgenden Tagen aussprechen. Darüber hinaus ist die Schulleitung zuständig.
Bei Kur- oder Krankenhausaufenthalte muss eine Beurlaubung rechtzeitig beantragt werden
Die Eltern tragen Sorge dafür, dass ihre Kinder auf dem vorgeschriebenen Weg gehen – siehe Schulwegeplan
Schulveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften gelten als Unterricht, auch wenn sie nicht in den Schulräumen oder zu anderen Zeiten stattfinden (Schulfest, Lerngänge, Wandertage, Klassenfahrten).
Die Kinder sind auf dem Schulweg, während des Unterrichts und in den Betreuungszeiten des Freizeitbereiches (sofern sie hier angemeldet sind) versichert.
Für die Gesundheit aller bitten wir, dass eine ansteckende Krankheit (z.B. Masern, Windpocken, Röteln, … und Kopfläuse) der Schule unverzüglich gemeldet wird. Danach kann das Kind nur mit ärztlicher Bescheinigung die Schule wieder besuchen.
Schulkonferenz, Zustimmung 20.07.2016
Elternbeirat
GLK
Schulleitung
Betreuungsteam